Gleiche Rechte für alle - auch im Jugendschutz!

von Terry Pribil am 03.03.2010
Schluss mit dem Gesetzes-Wirrwarr! Die Bundesjugendvertretung fordert ein einheitliches Jugendschutzgesetz und startet die Kampagne "Jugendschutz vereinheitlichen JETZT!"
Gleiche Rechte für alle - auch im Jugendschutz!

Die Bundesjugendvertretung (BJV) fordert eine österreichweit einheitliche Jugendgesetzgebung. Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. Das führt zu einer undurchsichtigen Vielzahl von Jugendschutzbestimmungen, die nicht nachvollziehbar sind.

Auf der Webseite zur Kampagne, www.vereinheitlichen.at, kannst du dich genauer über die Forderungen der BJV informieren.

Kurzer Überblick über die Forderungen

Zeichnung mit einem tanzenden Mädchen und einem Buben in der Disko

Rauchen und Alkohol:
Verkaufs- und Konsumverbot unter 16 Jahren.

Ausgehzeiten:
bis 12 Jahre: 22:00 Uhr
ab 13 Jahren: 23:00 Uhr
ab 14 Jahren: 1:00 Uhr
ab 16 Jahren: frei

Aufenthaltsverbot bis 18 Jahre in Sexshops, Nachtlokalen, Prostutionsräumen, Peep-Shows, Swingerclubs.

Verbot des sogenannten kleinen Glücksspiels.

Verbot von Veranstaltungen, Medien und Gegenständen, die Aggression fördern oder die Menschenwürde missachten, diskriminierend oder menschenverachtend sind, suchtfördernd sind oder finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Informiere dich! Das Jugendschutzgesetz betrifft genau dich!

Schau dir das Video auf www.vereinheitlichen.at an. Genauere Informationen über die Forderungen können ebenfalls dort im Positionspapier der BJV nachgelesen werden und Postkarten der Kampagne stehen zum Download bereit.

Bildnachweis: Bundesjugendvertretung